Seit langem flattert die Ukraineflagge vor dem Bürener Rathaus. Die Bürener AfD-Fraktion hält dies für unangemessen und stellten nun einen Antrag an den Rat der Stadt Büren.
Antrag auf Ende einer Dauerbeflaggung mit ausländischen Nationalflaggen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den Fraktionen den folgenden Antrag zwecks Beratung zu und nehmen Sie diesen mit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zwecks Beschlussfassung.
Begründung
Seit langem weht die ukrainische Nationalflagge vor dem Bürener Rathaus. Zudem gibt es eine „Solidaritätsbeleuchtung“ des Rathauses in den Ukraineflaggenfarben Blau-Gelb. Wir stellen fest: die Ukraine ist nicht Teil der EU. Die Ukraine ist nicht Teil eines Verteidigungsbündnisses wie der NATO. Es gibt keine ukrainische Partnerstadt mit Büren.
Dass nun seit so langer Zeit gerade die Ukraineflagge weht, zeugt von fehlenden einheitlichen Kriterien zur Beflaggung vor dem Hintergrund, dass in vielen Ländern Krieg herrscht. Israel beispielsweise wurde brutal von terroristischen Islamisten attackiert – hier wurde keine Dauerbeflaggung durchgeführt. Es gibt keine Solidaritätsbeflaggung für das Volk der Iraner, die durch ein islamistischen autoritären Regime unterdrückt werden. Seit 2023 herrscht im Sudan ein brutaler Bürgerkrieg, dem tausende Tote zum Opfer gefallen sind. Solidarität zu bekunden ist ein nobles Anliegen, sollte jedoch nicht zu einem Dauerzustand werden.
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude hat eine hohe symbolische Bedeutung und sollte die Neutralität sowie die repräsentative Funktion kommunaler Einrichtungen widerspiegeln.
Eine dauerhafte Beflaggung mit ausländischen Flaggen kann als politische Positionierung wahrgenommen werden und ist geeignet, unterschiedliche gesellschaftliche Auffassungen hervorzurufen. Um die überparteiliche und integrative Rolle der Stadt zu wahren, soll die Beflaggung daher klar geregelt und auf besondere Anlässe beschränkt werden.
Durch eine zeitlich befristete und anlassbezogene Beflaggung bleibt es weiterhin möglich, Solidarität, internationale Verbundenheit und Anteilnahme auszudrücken.
Gleichzeitig wird durch eine einheitliche Regelung Transparenz geschaffen und eine Gleichbehandlung aller Staaten gewährleistet.
Antrag:
Der Rat der Stadt Büren beschließt:
- An öffentlichen Gebäuden der Stadt, insbesondere am Rathaus, dürfen ausländische Flaggen künftig nur noch anlassbezogen und zeitlich befristet gehisst werden.
- Die Beflaggung mit ausländischen Flaggen soll dabei grundsätzlich auf einen Zeitraum von maximal 14 Tagen begrenzt werden und nur im Zusammenhang, offiziell begründet mit konkreten internationalen Ereignissen, Städtepartnerschaften, offiziellen Staatsbesuchen, Gedenktagen oder ähnlichem erfolgen.
- Eine dauerhafte Beflaggung mit Flaggen anderer Staaten wird nicht vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Julian Hermneuwöhner
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Büren
