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3G-Regelung in kommunalen Gremien ist rechtswidrig! – Großer Sieg für Ratsherr Koch vor dem VG Minden

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Der rechtliche Protest des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Salzkotten, Herr Günter Koch, gegen die unsägliche 3G-Regelung im Rat der Stadt Salzkotten hatte vor dem Verwaltungsgericht in Minden Erfolg!

Der Salzkottener Bürgermeister darf Günter Koch nun nicht mehr an der Teilnahme der Ausschusssitzungen hindern, da der Ausschluss eines Ratsmitglieds nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutzverordnung erfolgen könne. Somit kann Koch nun jeden getätigten Beschluss in Rats- und Ausschusssitzungen des Rates der Stadt Salzkotten anfechten, sodass im Rat der Stadt Saltkotten eine große Rechtsunsicherheit herrscht und wichtige Beschlüsse eben nicht gefasst werden können.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist somit keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung. Insofern sieht das VG Minden, dass die Verordnung ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist und der Bürgermeister somit rechtswidrig agiert hat. Somit ist die 3G-Regelung in kommunalen Gremien widerrechtlich. Alle Beschlüsse in den Ausschüssen und im Rat können somit jederzeit durch die ausgeschlossenen Ratsmitglieder angefochten werden, was auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen als Reaktion auf den Beschluss des VG Minden darstellt.

Das hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte Kommunalpolitik in NRW, da nun jeder Mandatsträger wie es Günter Koch zuerst getan hat, erfolgreich gegen den 3G-Irrsinn klagen könnte. In Bezug auf Paderborn geht es sogar so weit, dass die rechtswidrig ausgeschlossenen Ratsmitglieder der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn, Marvin Weber, Alexander Lex und Andreas Kemper alle getätigten Beschlüsse der letzten Rats- und Ausschusssitzungen anfechten könnten. Ratsherr Alexander Lex könnte sogar durch den Polizeieinsatz im Rathaus den jeweiligen Ausschussvorsitzenden, der ihn durch die Polizei aus dem Rat der Stadt Paderborn hatte entfernen lassen, wegen Nötigung anzeigen, da er sich als Unschuldiger einer widerrechtlichen Strafverfolgung ausgesetzt sieht.

Was war geschehen? Ratsherr Günter Koch wurde vom Salzkottener Bürgermeister Berger daran gehindert in die Ausschusssitzungen des Rates der Stadt Salzkotten gelassen und sogar aus den Ausschüssen geworfen, weil dieser keine der 3Gs erfüllte, insofern hinderte der Salzkottener Bürgermeister einen demokratisch gewählten Mandatsträger, der weder geimpft, noch genesen oder getestet ist, an der Ausübung seines Mandats. Der AfD-Fraktionssprecher der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Salzkotten sieht in seinem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Minden einen großen demokratischen Sieg des Rechtsstaates gegen die willkürliche 3G-Verordnung in kommunalen Gremien:

„Die 3G-Regelung in kommunalen Gremien ist seit Beginn der unsäglichen Coronaschutzverordnung, die in weiten Teilen aus Willkür besteht und jede Realität verspottet, herrschendes Unrecht und wurde nun gekippt. Wir hoffen, dass das OVG Münster dieser Argumentation folgt und alle widerrechtlich ausgeschlossenen kommunalen Mandatsträger ebenfalls erfolgreich klagen können. Dies ist ein erster Weg zurück in Richtung Freiheit und Normalität. Nun wäre es wünschenswert, wenn diese 3G-Regelungen generell, also auch im privaten Rahmen, also beispielsweise in der Gastronomie endlich gekippt werden würde. Ich werde, solange dieses Urteil durch ein höheres Gericht nicht widersprochen wird ggf. auch mit dem Gerichtsvollzieher in die Ausschusssitzungen des Rates der Stadt Salzkotten gehen! Mit der Ausübung von Recht und Gesetz muss Bürgermeister Berger dann leben, auch wenn er wenig davon hält“

Ihr

Günter Koch