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Giftige Substanzen in Schul-Schnelltest in Hamburg?

Die Frage ist auch für NRW relevant, da Tests des im Text genannten Anbieters nach unserer Informationslage auch schon an Schulen in NRW auftauchten. – Und auch die übrigen Test-Systeme wären auf derartige Gefahrenstoffe zu überprüfen.

– Um also die Gesundheit unserer Kinder angeblich zu schützen, gefährden zuständige Ministerien sie an anderer Stelle durch fahrlässigen Umgang mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung? – Ein Widerspruch in sich! — Wir lehnen diesen Wahnsinn ab.

– Da wird also das Recht auf körperliche Unversehrtheit fahrlässig gefährdet, um vor einer Virusgefahr mit noch immer nicht eindeutig geklärter Infektionsgefahr zu schützen, deren primäre Risikogruppe eben nicht die Kinder und Jugendlichen sind? – Alles natürlich im Namen der Gesundheitsvorsorge.

Wann lernen die zuständigen Behörden endlich wieder, dass ein hehrer Zweck nicht jedes Mittel heiligt?

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