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2G-Gegenkontrolle von Bediensteten des Ordnungsamtes

In einem Restaurant in Haan (NRW) ist es im Zusammenhang mit den immer härteren Corona-Maßnahmen gegen die Gastronomie und den Einzelhandel zu einer absurden Situation gekommen, die einmal mehr dokumentiert, in welcher Zweiklassengesellschaft wir inzwischen angekommen sind. Weil laut der aktuellen Coronaschutzverordnung nur noch Personen mit einem 2G-Nachweis der Zutritt zu jenen Geschäften zu gewähren ist, bestand ein Betreiber konsequent darauf, dass auch die Vollstreckungsgehilfen des Ordnungsamtes einen entsprechenden 2G-Status nachweisen sollten. Dies stieß bei den verblüfften Obrigkeitslakaien allerdings offenbar auf wenig Gegenliebe, so dass diese sich zunächst selbst weigerten, den geltenden Vorschriften nachzukommen und schließlich aus gekränkter Eitelkeit heraus eine Polizeirazzia in dem besagten Restaurant veranlassten.


Auch wenn der Leiter des Ordnungsamtes auf Pressenachfrage zu dem Vorfall seinen Laufgehilfen einen Persilschein wegen Beschäftigung im Einsatz aussprach, wird doch jedem klardenkenden Menschen einsichtig, dass Gesetze und Verordnungen im Sinne der gesetzlichen Gleichheit für alle zu gelten haben.
Aus diesem Grund möchten wir als AfD-Kreistagsfraktion alle Ladenbesitzer und Betreiber der Gastronomiebranche dazu ermutigen, bei willkürlichen Hausbesuchen des Ordnungsamtes in gleicher Weise zu verfahren und Kontrolleuren nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Nachweises Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gestatten. Zeigen wir gemeinsam im Sinne des Grundgesetzes, dass hierzulande alle Menschen gleich sind und auch dementsprechend gleich zu behandeln sind! Vielen Mitarbeitern der Ordnungsämter könnte eine Nachhilfestunde in Sachen Demokratie und Gleichheitsgrundsatz sehr lehrreich sein.
Quelle: https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/corona-massnahmen-bei-2g-kontrolle-rueckt-polizei-an-weil-restaurantleiter-auch-das-ordnungsamt-kontrolliert_id_25019211.html (Stand: 15.12.2021 / 12:44 Uhr)